Anwaltskosten sparen

Durch geschickte Vorbereitung können sie effektiv Anwaltskosten sparen

Bild Wie man Anwaltskosten sparen kann. Foto: Fabian Blank

Sezten Sie Ihren Gegner in Verzug!

Sie können im Privatrecht durch bestimmte Tricks Anwaltskosten sparen. Privatrecht ist alles, was z.B. mit Verträgen oder Schadensersatz zu tun hat.Insbesondere das gesamte Mietrecht gehört zum Privatrecht. Mit Sparen ist hierbei jeodch kein Rabatt gemeint, sondern das Recht, sich die Kosten vom Gegner erstatten zu lassen. Ihr Anwalt kann Ihnen auch keinen Rabatt einräumen, da soetwas durch das Berufsrecht verboten ist.

Vom Privatrecht abzugrenzen ist das Strafrecht (wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird) und das Verwaltungsrecht (wenn Ihr Gegner eine Behörde ist).

Anwaltskosten können häufig im sogenannten außergerichtlichen Bereich gespart werden: Immer wenn Sie von jemandem etwas einfordern können (z.B. die Zahlung einer Geldsumme, die Herausgabe einer Sache, die Reparatur einer Sache u.s.w.) und derjenige seiner Pflicht nicht nachkommt, bedient man sich gerne eines Anwalts. Dadurch verleiht man seiner Forderung den nötigen Nachdruck. In solchen Fällen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich von Ihrem Gegner Ihre eigenen Anwaltskosten erstatten zu lassen. Die Anwaltskosten des Gegners müssen Sie in solchen Fällen ohnehin nicht tragen. Sie selbst zahlen im Ergebnis also nichts für Ihren Anwalt. Hierzu müssen Sie Ihren Gegner in Verzug setzen.

Ihr Gegner ist automatisch in Verzug, wenn Sie gemeinsam einen Zahlungstermin vereinbart haben und zu diesem Termin nicht gezahlt bzw. geliefert wurde (Paradebeispiel Mietvertrag: Hier ist bereits von Gesetzes wegen vereinbart, dass der Mieter die Miete immer zum dritten Werktag des Monats zahlen muss). Eine Zahlungsfrist in der Rechnung reicht aber nicht aus, da diese nicht von beiden Teilen vereinbart wurde. Hiervon gibt es aber Ausnahmen.

Gibt es keine solche Vereinbarung, müssen Sie eine Mahnung schreiben. Das ist ein Schreiben, das mit dem Betreff "Mahnung" versehen ist, die Bezeichnung der Forderung und eine eindeutige Zahlungsfrist mindestens vierzehn Tage in der Zukunft!) enthält. Außerdem muss in dem Schreiben angekündigt werden, dass Sie einen Anwalt beauftragen werden, wenn bis zum Ende der Frist nicht gezahlt wird. Nach dem Ablauf der Frist befindet sich Ihr Gegner in Verzug und muss Ihnen den dadurch entstandenen Schaden ersetzen (Ihr Schaden besteht dann mindestens aus den Anwaltskosten). Das Schreiben sollten Sie nachweisbar zustellen, z.B. per Einschreiben mit Rückschein und sich eine Kopie davon abheften.

Beachten Sie aber eines: Letztlich bleiben Sie immer der Auftraggeber Ihres Anwalts und damit Schuldner des Honorars! Wenn sich der Gegner also im Nachhinein beständig weigert, die Anwaltskosten zu übernehmen, wird Ihr Anwalt auf Sie zukommen. Sie können dann nur vor Gericht gehen und die Erstattung der Kosten von Ihrem Gegner einklagen. Ist von Ihrem Gegner nichts zu holen, bringt Sie der Verzug auch nicht weiter – dann bleiben Sie trotz Verzuges auf den Anwaltskosten sitzen.